Allgemeines zur Brandverhütung

Vor Beginn der Arbeit

  • Kontrolle der Arbeitsmittel auf einwandfreie Funktion sowie Bestimmung des zweckmäßigen Standortes der Geräte, um bei Bedarf die Energiezufuhr unterbrechen zu können.
  • Brennbares Material im Schutzbereich entfernen (dies gilt auch bei unverschließbaren Durchbrüchen für die Bereiche neben, über und unter der Arbeitsstelle).
  • Verschließen aller Behältnisse mit brennbaren Flüssigkeiten.
  • Müssen Feuer- und Heißarbeiten direkt an Behältnissen, Rohrleitungen oder Kanälen durchgeführt werden, so sind aus diesen vor Arbeitsbeginn die brennbaren Stoffe zu entfernen und die Behältnisse, Rohrleitungen oder Kanäle, in denen sich brennbare Flüssigkeiten, Dämpfe oder Gase befanden, zusätzlich entweder vollständig mit Wasser zu füllen oder zu inertisieren.
  • Gefährdete Bauteile sind unmittelbar vor Beginn der Arbeiten mit Wasser zu befeuchten oder mit nassem Sand bzw. gleichwertigen Materialien abzudecken.
  • Bei Vorhandensein von automatischer Meldeanlage: Abschalten im Bereich der Arbeitsstelle.

Während der Arbeit

  • Überwachung aller gefährdeten Bereiche durch den Ausführenden und die Kontrollorgane, insbesondere Überwachung der Flammen, des Funkenwurfes und des Wärmeflusses durch erhitzte Materialien.
  • Wiederholtes Kühlen und Befeuchten gefährdeter Bauteile mit Wasser.

Nach Beendigung der Arbeit

  • Nochmaliges Kühlen erhitzter Bauteile mit Wasser.
  • Gesamten Gefahrenbereich einschließlich daneben, darüber und/oder darunter liegenden Räumen, Schächten und anderen Hohlräumen gründlich auf Glimmstellen, Schwelgeruch und Rauchbildung kontrollieren. Abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten (Arbeitsumfeld, Arbeitsverfahren und sonstigen relevanten Rahmenbedingungen, z. B. Lufttemperatur, Windeinfluss etc.) sind die nachfolgenden Kontrollen abzustellen.
  • Wiedereinschaltung der Brandmeldeanlage.

Spezielle Brandverhütung

  • Im Speziellen muss sich der Bauwerksabdichter bei brandgefährlichen Tätigkeiten (z. B. Schweißarbeiten mit Gasbrenner) mit den folgenden Punkten beschäftigen:

    Arbeitsverfahren: Dies umfasst im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten:
    Schweiß- bzw. Flämmarbeiten mit Gasbrenner (täglich/hohes Brandrisiko), Herstellen von thermoplastischen Schweiß- bzw. Flämmverbindungen mit Heißluftföhn bzw. Flämmer (täglich/sehr geringes Brandrisiko), Weichlöten (täglich/geringes Brandrisiko), Schleifen und Trennschleifen (mehrmals pro Woche/mittleres Brandrisiko), Auftauarbeiten (selten/hohes Brandrisiko), Hartlöten (sehr selten/mittleres Brandrisiko), Transport und Hantierung von Flüssiggasflaschen (täglich/geringes Brandrisiko).

    Arbeitsumfeld: Dieses kann ein Massiv-Rohbau ohne brennbare Bauteile (mit Ausnahme des zu verarbeitenden Materials) sein – z. B. Schweiß- bzw. Flämmarbeiten mit Gasbrenner auf Betondecke (Brandrisiko sehr gering/Schadenspotenzial sehr gering); ein Massiv-Rohbau mit brennbaren Bauteilen – z. B. Schweiß- bzw. Flämmarbeiten mit Gasbrenner auf Betondecke mit Einbau von brennbaren Dämmstoffen (geringes Brandrisiko/geringes Schadenspotenzial); Arbeiten an einem Gebäude/Bauteilen in Massiv-Holzbauweise – z. B. Schweiß- bzw. Flämmarbeiten mit Gasbrenner auf Holzgebäude aus massiven Holzteilen (Brandrisiko mittel/Schadenspotenzial hoch); Arbeiten an einem Gebäude/Bauteilen in Holzbauriegelweise mit mehrschichtigen Aufbauten (Brandrisiko hoch/Schadenspotenzial hoch); Arbeiten auf neuem Dachstuhl (Brandrisiko gering/Schadenspotenzial gering bei Rohbau); Arbeiten an einem fertigen Gebäude (Brandrisiko mittel bis hoch/Schadenspotenzial sehr hoch); Arbeiten unter altem Dachstuhl/Arbeiten in oder an nicht einsehbaren Hohlräumen (Brandrisiko
    sehr hoch bis intolerabel/Schadenspotenzial sehr hoch); Arbeiten in EX-Bereichen oder ähnlichen Situationen (Brandrisiko sehr hoch bis intolerabel/Schadenspotenzial sehr hoch) sein.

    Sonstige relevante Rahmenbedingungen sind z. B. Lufttemperatur, Luftfeuchte, Windeinfluss, Staubablagerungen und andere brennbare Ablagerungen (Öle, Fette), entzündliche Gase, Arbeiten in tiefer liegenden Zonen (z. B. Keller).

  • Die Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte erfordert abgestimmte Maßnahmen, die sich aus den verschiedenen Bedrohungsszenarien und deren Wahrscheinlichkeit ergeben. Diese können sein:

    Brandschutzmaßnahmen:
    – Augenscheinliche Kontrolle während und unmittelbar nach Abschluss der Arbeiten.
    – Erforderlichenfalls Brandschutzordnung aufstellen und das Verhalten im Brandfall regeln, z. B. Standorte der Feuerlöscher, Sammelplätze festlegen.
    – Bei Heißarbeiten (Schweißarbeiten mit Gasbrenner, Löten, Trocknen) Gefahrenbereiche absperren, auf brennbare Materialien achten, ggf. Brandwache einsetzen, bei Bedarf Arbeitsort 24 Stunden beobachten.
    – Brennbare Stoffe immer getrennt von Gasflaschen oder Druckbehältern lagern;
    – Abbau/Entfernen/Schutz brennbarer Materialien oder Bauteile so weit wie möglich.
    – Brennbare oder brandfördernde Gase getrennt lagern.
    – Löschmittel bereithalten, z. B. Sand, Wasser, Löschdecke, Feuerlöscher (tragbar).
    – Hinweisschilder zu Feuerlöscheinrichtungen anbringen. Diese einsatzbereit und frei zugänglich halten.
    – Möglichst nur Feuerlöscher eines Typs und Herstellers verwenden.
    – Feuerlöscher an gut sichtbarer und leicht zugänglicher Stelle anbringen, regelmäßig prüfen und warten lassen (längstens alle zwei Jahre).
    – Mitarbeiter in der Handhabung der Feuerlöscher unterweisen.
    – Bei großen Baustellen Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Feuerwehrkommando und ggf. Brandschutz- und Einsatzübungen durchführen, Einsatztreffpunkte festlegen und Einweiser für Einsatzkräfte bestimmen.
    – Nachkontrolle nach Abschluss der Arbeiten (Brandwache).
    – Für abgelegene Baustellen beim örtlichen Einsatzkommando Zufahrtsbeschreibungen hinterlegen.
    – Einhaltung der Transport-/Lager-/Hantierungsvorschriften.