Beschränkung von Diisocyanaten - Wir sind vorbereitet und unterstützen Sie
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13/10/2020
Am 24. August 2020 ist der Anhang XVII zur Beschränkung von Isocyanaten im Rahmen der Verordnung 1907/2206 betreffend REACH der Europäischen Kommission in Kraft getreten. Laut Verordnung dürfen chemische Produkte, etwa Kleb- & Dichtstoffe, mit einem gesamten monomeren Diisocyanat-Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent in Zukunft nur noch eingesetzt werden, wenn Anwender, die in direkten Kontakt mit dem Material kommen, eine Schulung absolvieren.