•  Beschäftigte über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen – auch, wenn nur mit wenigen Millilitern eines Lösemittels umgegangen wird.
  • Möglichst wenig Lösemittel verwenden.
  • Am Arbeitsplatz maximal die für einen Arbeitstag notwendige Menge bereithalten.
  • Aerosolbildung durch Versprühen von Lösemittel vermeiden.
  • Arbeitsumfeld stets aufgeräumt und sauber halten.
  • Flucht- und Rettungswege frei halten.
  • Um- und abgefüllte Behälter so kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind (Name des Stoffes und GHS-Piktogramm).
  • Keine Lebensmittelbehälter zur Aufbewahrung oder Lagerung von Gefahrstoffen verwenden.
  • (Teil-)Entleerte Behälter sowie Lösemittel-Abfälle bei der örtlichen Schadstoffsammelstelle abgeben.
  • Lösemittelbehälter sollten in Auffangwannen oder auf Paletten mit Auffangbehälter gelagert oder bereitgestellt werden.
  • Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft. In Arbeits- und Lagerräumen ist daher sicherzustellen, dass sich in tief liegenden Bereichen wie Arbeitsgruben, Unterfluranlagen, Kanälen und Schächten keine Lösemitteldämpfe ansammeln können, z. B. durch Abdeckungen.
  • Behälter und Reinigungsgefäße geschlossen halten.