- Beschäftigte über mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen unterweisen – auch, wenn nur mit wenigen Millilitern eines Lösemittels umgegangen wird.
- Möglichst wenig Lösemittel verwenden.
- Am Arbeitsplatz maximal die für einen Arbeitstag notwendige Menge bereithalten.
- Aerosolbildung durch Versprühen von Lösemittel vermeiden.
- Arbeitsumfeld stets aufgeräumt und sauber halten.
- Flucht- und Rettungswege frei halten.
- Um- und abgefüllte Behälter so kennzeichnen, dass mindestens die enthaltenen Gefahrstoffe sowie die davon ausgehenden Gefahren eindeutig identifizierbar sind (Name des Stoffes und GHS-Piktogramm).
- Keine Lebensmittelbehälter zur Aufbewahrung oder Lagerung von Gefahrstoffen verwenden.
- (Teil-)Entleerte Behälter sowie Lösemittel-Abfälle bei der örtlichen Schadstoffsammelstelle abgeben.
- Lösemittelbehälter sollten in Auffangwannen oder auf Paletten mit Auffangbehälter gelagert oder bereitgestellt werden.
- Lösemitteldämpfe sind schwerer als Luft. In Arbeits- und Lagerräumen ist daher sicherzustellen, dass sich in tief liegenden Bereichen wie Arbeitsgruben, Unterfluranlagen, Kanälen und Schächten keine Lösemitteldämpfe ansammeln können, z. B. durch Abdeckungen.
- Behälter und Reinigungsgefäße geschlossen halten.