Bevor Betonschutz- und -instandsetzungsmaßnahmen geplant und ausgeführt werden, bedarf es einer Zustandsanalyse des geschädigten Betontragwerkes.

Teil 9 der ÖNORM EN 1540 definiert ein strukturiertes und prinzipielles Vorgehen - von der Zustandsanalyse bis zum Unterhaltsplan.

Prozessschritte gemäß ÖNORM EN 1504-9

1. Beurteilung des Tragwerkes nach der Zustandsanalyse

Zustandsanalysen sollen nur durch qualifiziertes und erfahrenes Personal durchgeführt werden.

Die Beurteilung soll die nachfolgenden Aspekte berücksichtigen:

  • Zustand des Tragwerkes bezüglich sichtbarer, unsichtbarer und potentieller Schäden
  • Bewertung früherer, monentaner und zukünftiger Beanspruchungen
2. Beurteilung der Hauptgründe der Schäden

Anhand der Beurteilung der bestehenden Konstruktion und Bauweise sowie der materialtechnologischen Zustandsanalyse ist es möglich, die Grundursachen der Beschädigungen festzustellen:

  • Mechanische, chemische oder physikalische Beschädigungen am Stahlbeton
  • Beschädigungen am Stahlbeton infolge Bewehrungskorrosion
3. Ermittlung der Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen

Es bieten sich verschiedenste Schutz und Instandsetzungsmöglichkeiten für Betontragwerke an. Folgende Optionen können in Betracht gezogen werden:

  • Keine Maßnahmen für eine bestimmte Zeitdauer
  • Reduzierte Einstufung der Funktionstüchigkeit (erneuter Tragfähigkeitsnachweis)
  • Vermeidung oder Verminderung zukünftiger Schäden
  • Vollständige oder partielle Ertüchtigung oder Instandsetzung
  • Vollständige oder partielle Wiederherstellung oder Rekonstruktion
  • Abriss oder Abbruch

Zu berücksichtigende Faktoren können sein:

  • Vorgesehener Verwendungszweck respektive Restnutzungsdauer
  • An das Tragwerk gestellte Anforderungen und Nutzungsziele
  • Anzahl und Kosten der Instandsetzungszyklen während der vorgesehenen Nutzungsdauer
  • Kosten und Finanzierung alternativer und zukünftiger Instandsetzungszyklen
  • Konsequenzen und Wahrscheinlichkeit eines baulichen Versagens
  • Anforderungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit
  • Einwirkungen von Instandsetzungsarbeiten auf die Bewohner und Nutzer
  • Aussehen des instandgesetzten Betontragwerkes
4. Wahl der geeigneten Instandsetzungsmaßnahmen

Auf Basis der Anforderungen des Bauherrn sowie der objektspezifischen Kriterien sind die passenden Instandsetzungsprinzipien und die dazugehörigen Verfahren gemäß ÖNORM EN 1504 zu definieren.

Die für das Betontragwerk gewählten Schutz- und Instandsetzungsprinzipien müssen für die Art und die Ursache der Schäden, für das Schadensausmaß sowie für die künftige Nutzung geeignet sein.

 

Definition und Eigenschaften von passenden Produkten und Systemen:

In den Teilen 2 bis 7 der ÖNORM EN 1504 sind die Schutz- und Instandsetzungsprinzipien und Verfahren sowie die Anforderungen an die einzusetzenden Produkte definiert.

Die beschriebenen Prinzipien berughen auf chemischen, elektrochemischen oder physikalischen Grundsätzen, die eine Vermeidung oder Stabilisierung der schädigenden Mechanismen im Beton oder an der Stahlbewehrung zur Folge haben.

Die vorgesehenen Produkte und Systeme müssen die entsprechenden Normanforderungen erfüllen. Die detaillierten Prinzipien und Verfahren finden sie hier.

Teil 10 der Norm enthält Angaben zur Ausführung und Qualitätssicherung auf der Baustelle.

Vereinzelt sind für die konkrete Problemlösung Systeme oder Technologien erforderlich, die lokale Bestimmungen (z.B. Brandschutzvorschriften) oder ökologische Aspekte berücksichtigen müssen.

Diese Systeme werden durch die ÖNORM EN 1504 nicht abgedeckt.

 

5. Zukünftige Instandhaltung

Nach Beendigung der Instandsetzungsmaßnahmen sind die durchgeführten Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen zu dokumentieren sowie die zukünftige Instandhaltung zu definieren und bereits vorgängig einzuplanen.

Die Dokumentation beinhaltet:

  • Sämtliche eingesetzte Materialien und Systeme
  • Die mit der Instandsetzung erwartete Nutzungsdauer
  • Risiken der eingesetzten Materialien und Systeme (z.B. Nutzungsdauer, Auskreiden, Versprödung, Farbänderungen, etc)
  • Definition von Vorkehrungen oder Einschränkungen, um die festgelegte Nutzungsdauer zu gewährleisten oder die eingesetzten Produkte und Systeme nicht zu gefährden (z.B. Verwendungsverbot von Taumitteln)
  • Überprüfungsintervalle der Tragsicherheit
  • Intervalle der Inspektion während der definierten Nutzungsdauer
  • Zuständigkeiten und Finanzierung der Instandhaltung