Wasser ist eine der wichtigsten Ressourcen - es ist fest im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verankert.
Der Zweck des Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere undPflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen (§1 WHG).
Der sogenannte §62 "Besorgnisgrundsatz" im WHG besagt, dass keine Verschmutzung von Gewässern auftreten darf.
Die in landwirtschaftlichen JGS-Anlagen anfallenden Flüssigkeiten (Jauche, Gülle, Silagesickersäfte) sind als "allgemein wassergefährdend" eingestuft. Dichtstoffe, die in solche Anlagen eingebaut werden, müssen in der Lage sein die Anlage dauerhaft flüssigkeitsdicht abzudichten.
SIKA ÜBERNIMMT VERANTWORTUNG
Nach 25 Jahren erfolgreichem Einsatz des Dichtstoffs Sikaflex® TS Plus in landwirtschaftlichen Anlagen, gibt es nun eine Weiterentwicklung mit noch besserer Produktperformance:
- Befahrbar
- Langlebig
- Mit hoher chemischer Beständigkeit gegenüber JGS
- Flexibel mit hoher zulässiger Gesamtverformung
Unser Dichtstoff trägt dazu bei, dass die Anlagen flüssigkeitsdicht werden und so keine Jauche, Gülle oder Silagesickersaft in unser Grundwasser gelangen kann.
Unterschied klassische vs. landwirtschaftliche L- und A-Anlage
Eine klassische L- und A-Anlage ist z.B. eine Tankstelle. (L = Lagern, A = Abfüllen von Stoffen).
Oftmals wird das Thema JGS damit verwechselt - jedoch sind dies gesetzlich unterschiedliche Arten von Anlagen und daraus resultieren auch unterschiedliche Anforderungen und Einstufungen.
Als Faustregel gilt:
Klassische L- und A-Anlage (z.B. Tankstelle) | L- und A-Anlage in der Landwirtschaft (JGS = Jauche, Gülle, Silagesickersaft) |
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Einstufung der Stoffe in unterschiedliche Wassergefährdungsklassen:
| Einstufung der Stoffe infolgende Wassergefährdungsklasse:
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