Sikaflex® Tank N
Sikaflex® Tank N ist ein 1-komponentiger, standfester Dichtstoff auf Polyurethan-Basis für die Abdichtung von Bodenfugen speziell im Bereich von Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten (LAU-Anlagen). Durch Reaktion mit Luftfeuchtigkeit vernetzt Sikaflex® Tank N zu einem elastischen Dichtstoff.
- Bauaufsichtlich zugelassenes Fugenabdichtungssystem für LAU-Anlagen nach DIBt
- 1-komponentig, gebrauchsfertig
- Zulässige Gesamtverformung 25 % (ISO 11600)
- Hohe chemische Beständigkeit
- Gute mechanische Belastbarkeit
- Hoher Weiterreißwiderstand
- Standfest
- Sehr gute Verarbeitungseigenschaften
Anwendung
- Boden- und Anschlussfugen in chemisch belasteten Bereichen
- Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Flüssigkeiten (LAU-Anlagen) wie z.B. Abfüllplätze, Hofflächen, Umschlagbereiche, Lagertanks, Auffangwannen, Fasslager
- Im Gewässerschutz
- Bodenfugen in Tankstellen
- Anschluss- und Bodenfugen, z.B. in Werkstätten und Parkhäusern
Vorteile
- Bauaufsichtlich zugelassenes Fugenabdichtungssystem für LAU-Anlagen nach DIBt
- 1-komponentig, gebrauchsfertig
- Zulässige Gesamtverformung 25 % (ISO 11600)
- Hohe chemische Beständigkeit
- Gute mechanische Belastbarkeit
- Hoher Weiterreißwiderstand
- Standfest
- Sehr gute Verarbeitungseigenschaften
Verpackungseinheit
Schlauchbeutel 600 ml, 20 Beutel je Karton
Farbe
Betongrau, schwarz
Produktdetails
ZERTIFIKATE / PRÜFZEUGNISSE
- Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für LAU-Anlagen nach DIBt Z-74.6-169 (grau), Z-74.6-170 (schwarz)
- ÖNORM EN 13501-1 Klasse E
Chemische Basis
1-komponentiges Polyurethan, feuchtigkeitshärtend
Haltbarkeit
Im ungeöffneten Originalgebinde 12 Monate ab Produktionsdatum
Lagerbedingungen
Kühle und trockene Lagerung in unbeschädigten Originalgebinden bei Temperaturen zwischen +10°C und +25°C.
Dichte
1,48 kg/l (grau); 1,45 kg/l (schwarz)
Shore A Härte
~ 35 nach 28 Tagen (23 °C / 50 % r.F.) | (ÖNORM EN ISO 868) |
Sekantenmodul
~ 0,6 N/mm2 bei 100 % Dehnung (+23 °C /50 % r.F.) | (ÖNORM EN ISO 8340) |
Zulässige Gesamtverformung
25 % | (ISO 11600) |
Rückstellvermögen
> 80 % | (ÖNORM EN ISO 7389 B) |
Widerstand gegen Weiterreißen
~ 8,0 N/mm | (ISO 34) |
Einsatztemperatur
−40 °C bis +70 °C (Temperatur der wassergefährdenden Flüssigkeiten bei Kontakt mit dem Fugenabdichtungssystem max. +30 °C)
Chemische Beständigkeit
Sikaflex® Tank N grau
Liste der Flüssigkeiten, gegen die das Fugenabdichtungssystem flüssigkeitsundurchlässig und chemisch beständig ist.
Gruppen Nr. | zugelassene Flüssigkeiten für die Anlagenbetriebsarten1) Lagern (L), Abfüllen (A) und Umschlagen (U) nach Beanspruchungsstufe* gering (1), mittel (2) und hoch (3) | Betriebsart und Stufe1) | Befahrbar- keit3) |
1 | Ottokraftstoffe nach DIN EN 228 mit einem maximalen (Bio) Ethanolgehalt von 5 Vol.-% nach DIN EN 15376 | LAU1 | X |
2 | Flugkraftstoffe | ---4) | |
3 | Heizöl EL nach DIN 51603-1, ungebrauchte Verbrennungsmotorenöle, ungebrauchte Kraftfahrzeug-Getriebeöle, Gemische aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von ≤ 20 Ma.-% und einem Flammpunkt > 60 °C | ---4) | |
3b | Dieselkraftstoffe nach DIN EN 590 mit Zusatz von Biodiesel nach DIN EN 14214 bis zu einem Gesamtgehalt von max. 20 Vol.-% | LAU22) | X |
4 | alle Kohlenwasserstoffe sowie benzolhaltige Gemische mit max. 5 Vol.-% Benzol, außer Kraftstoffe | LAU1 | ---4) |
4a | Benzol und benzolhaltige Gemische | X | |
4b | Rohöle | ---4) | |
4c | gebrauchte Verbrennungsmotorenöle und gebrauchte Kraftfahrzeug-Getriebeöle mit einem Flammpunkt > 60 °C | ---4) | |
5 | ein- und mehrwertige Alkohole mit max. 48 Vol.-% Methanol und Ethanol (in Summe), Glykol und Polyglykole, deren Monoether sowie deren wässrige Gemische | X | |
5a | alle Alkohole und Glykolether sowie deren wässrige Gemische | X | |
5b | ein- und mehrwertige Alkohole ≥ C2 mit max. 48 Vol.-% Ethanol sowie deren wässrige Gemische | X | |
5c | Ethanol einschließlich Ethanol nach DIN EN 15376 (unabhängig vom Herstellungsverfahren) sowie deren wässrige Lösungen | X | |
11 | anorganische Laugen sowie alkalisch hydrolysierende anorganische Salze in wässriger Lösung (pH > 8) außer Ammoniaklösungen und oxidierend wirkende Lösungen von Salzen (z.B. Hypochlorit) | LAU22) | X |
- | Einzelflüssigkeit: Harnstoff bis 35% in wässriger Lösung | X | |
- | Einzelflüssigkeit: Ottokraftstoff E10 nach DIN EN 228 | LAU1 | X |
Sikaflex® Tank N schwarz
Liste der Flüssigkeiten, gegen die das Fugenabdichtungssystem flüssigkeitsundurchlässig und chemisch beständig ist.
Gr. Nr. | zugelassene Flüssigkeiten für die Anlagenbetriebsarten1) Lagern (L), Abfüllen (A) und Umschlagen (U) nach Beanspruchungsstufe* gering (1), mittel (2) und hoch (3) | Betriebsart und Stufe1) | Befahr-bar- keit3) |
1 | Ottokraftstoffe nach DIN EN 228 mit einem maximalen (Bio) Ethanolgehalt von 5 Vol.-% nach DIN EN 15376 | LAU1 | X |
2 | Flugkraftstoffe | ---4) | |
3 | Heizöl EL nach DIN 51603-1, ungebrauchte Verbrennungsmotorenöle, ungebrauchte Kraftfahrzeug-Getriebeöle, Gemische aus gesättigten und aromatischen Kohlenwasserstoffen mit einem Aromatengehalt von ≤ 20 Ma.-% und einem Flammpunkt > 60 °C | ---4) | |
3b | Dieselkraftstoffe nach DIN EN 590 mit Zusatz von Biodiesel nach DIN EN 14214 bis zu einem Gesamtgehalt von max. 20 Vol.-% | LAU22) | X |
4 | alle Kohlenwasserstoffe sowie benzolhaltige Gemische mit max. 5 Vol.-% Benzol, außer Kraftstoffe | LAU1 | ---4) |
4a | Benzol und benzolhaltige Gemische | LAU22) | |
4b | Rohöle | LAU1 | ---4) |
4c | gebrauchte Verbrennungsmotorenöle und gebrauchte Kraftfahrzeug-Getriebeöle mit einem Flammpunkt > 60 °C | ---4) | |
5 | ein- und mehrwertige Alkohole mit max. 48 Vol.-% Methanol und Ethanol (in Summe), Glykol und Polyglykole, deren Monoether sowie deren wässrige Gemische | X | |
5a | alle Alkohole und Glykolether sowie deren wässrige Gemische | X | |
5b | ein- und mehrwertige Alkohole ≥ C2 mit max. 48 Vol.-% Ethanol sowie deren wässrige Gemische | X | |
5c | Ethanol einschließlich Ethanol nach DIN EN 15376 (unabhängig vom Herstellungsverfahren) sowie deren wässrige Lösungen | X | |
11 | anorganische Laugen sowie alkalisch hydrolysierende anorganische Salze in wässriger Lösung (pH > 8) außer Ammoniaklösungen und oxidierend wirkende Lösungen von Salzen (z.B. Hypochlorit) | LAU22) | X |
- | Einzelflüssigkeit: Harnstoff bis 35% in wässriger Lösung | X | |
- | Einzelflüssigkeit: Ottokraftstoff E10 nach DIN EN 228 | LAU1 | X |
Soweit keine anderen Angaben zu den aufgeführten Flüssigkeiten gemacht werden, handelt es sich jeweils um technisch reine Substanzen oder um Mischungen technisch reiner Substanzen der jeweiligen Gruppe, jedoch nicht in Mischung mit Wasser, soweit dies nicht extra ausgewiesen ist.
1) Arbeitsblatt DWA-A-786, Technische Regeln wassergefährdeter Stoffe (TRwS), Ausführung von Dichtflächen, DWA (Fassung Oktober 2005) sowie Anlage 11 dieses Bescheides
2) verwendbar in Tankstellen gemäß TRwS 781 bis TRwS 784 (Arbeitsblätter ATV-DVWK-A 781:2004-08, DWA-A 782:2006-05, DWA-A 783:2005-12 und DWA-A 784:2006-04, Technische Regeln wassergefährdender Stoffe (TRwS), Tankstellen für Kraft-, Schienen- Wasser- und Luftfahrzeuge)
3) Befahrbar nur mit luftbereiften Fahrzeugen
4) nicht befahrbar, nur begehbar
Fugenausbildung
Vorbereitung Fugengestaltung:
Es gelten die technischen Regeln für die Abdichtung mit elastischen Dichtstoffen.
Zur Vermeidung von Kantenabbrüchen in Ortbeton sollten die Fugenflanken mit einer Fase von ca. 3 - 5 mm versehen werden.
Fugendimensionierung im zugelassenen Bereich:
Mindestfugenbreite 10 mm.
Maximale Breite 20 mm im befahrenen Bereich, 40 mm im begangenen Bereich.
Das Verhältnis von Fugenbreite zu Fugentiefe muss bei Bodenfugen ~ 1:0,8 betragen (Ausnahmen siehe untenstehende Tabelle).
Empfehlung für Innenbereiche außerhalb der Zulassung (Temperaturdifferenz von 40 °C):
Fugenabstand / m | Mindestfugenbreite / mm | Mindestfugentiefe /mm |
2 | 12 | 12 |
3 | 12 | 12 |
4 | 12 | 12 |
5 | 12 | 12 |
6 | 12 | 12 |
8 | 15 | 12 |
Empfehlung für Außenbereiche außerhalb der Zulassung (Temperaturdifferenz von 80 °C):
Fugenabstand / m | Mindestfugenbreite / mm | Mindestfugentiefe / mm |
2 | 12 | 12 |
3 | 12 | 12 |
4 | 15 | 12 - 15 |
5 | 18 | 15 |
6 | 20 | 17 |
8 | 30 | 25 |
Die Empfehlung berücksichtigt nur die temperaturabhängigen Längenänderungen der Betonbauteile. Wenn zusätzliche Bauteilbewegungen zu erwarten sind (z. B. Vibration, Setzung oder horizontale Schiebung), müssen die Fugen entsprechend angepasst werden. Fugenanordnung und -abmessung sind in der Planung zu berücksichtigen, denn der Fugenabdichter hat in der Regel keine Möglichkeit, die Fugen zu verändern. Berechnungsgrundlage für die notwendige Fugenbreite bilden die technischen Kennwerte des Fugendichtstoffs und der angrenzenden Baustoffe, die Beanspruchung der Bauteile, deren Konstruktion und deren Größe.
Anwendung
Standvermögen
0 mm (20 mm Profil, +50 °C) | (ISO 7390) |
Lufttemperatur
+5 °C bis +40 °C, mindestens +3 °C über dem Taupunkt
Untergrundtemperatur
+5°C bis +40°C
Hinterfüllmaterial
Es sind nur geschlossenzellige PE-Hinterfüllprofile (z.B. Sika-Fugenhinterfüllprofil) erlaubt.
Aushärtegeschwindigkeit
~ 2,5 mm/24 Stunden (+23 °C / 50 % r.F.) | (CQP 049-2) |
Hautbildungszeit
~ 90 Minuten (23 °C / 50 % r.F.) | (CQP 019-1) |
Verbrauch
Fugenlänge / m pro 600 ml Beutel | Fugenbreite / mm | Fugentiefe / mm |
~ 6 | 10 | 10 |
~ 3,3 | 15 | 12 |
~ 1,9 | 20 | 17 |
~ 1,2 | 25 | 20 |
~ 0,8 | 30 | 25 |
Tatsächlicher Verbrauch ist von der Rauigkeit und Aufnahmefähigket des Untergrundes abhängig. Die angegeben Werte sind ohne zusätzliches Material für Porösität, Ausgleich von Toleranzen und Unebenheiten, Überschuss für das Abziehen oder ähnlichem berechnet.
UNTERGRUNDVORBEREITUNG
Für das Fugenabdichtungssystem für LAU-Anlagen sind unbeschichtete, flüssigkeitsdichte Betonfertigteile mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung für LAU-Anlagen bzw. Ortbeton gemäß ÖNORM EN 206-1 als FDE-Beton zugelassen.
Die Fugenflanken müssen tragfähig sein, fest, sauber, trocken, frei von Öl, Fett und losen Bestandteilen, Zementschlämme, Farben, Hydrophobierungsmitteln und Antigrafittibeschichtungen. Die Untergrundtemperatur muss mindestens + 3 °C über der Taupunkttemperatur liegen.
Primer für saugfähige Untergründe nach Zulassung
Sika® Primer-215 für poröse Baustoffe wie Beton und Polymerbeton. Ablüftzeit: mindestens 30 Minuten, maximal 8 Stunden. Der Primer ist Bestandteil des zugelassenen Fugenabdichtungssystems
Nicht saugfähige Untergründe außerhalb der Zulassung
Glasierte Fliesen, Emaille, eloxiertes Aluminium und Edelstahl (V2A, V4A) können mit Sika® Aktivator-205 und einem fusselfreien Tuch gereinigt werden. Anschließend mindestens 15 Minuten ablüften lassen.
2-K Beschichtungen oder Lacke auf Basis EP, UP oder PU, Epoxid-Mörtel oder -Beschichtungen, GFK auf Basis EP, UP oder PU, pulverlackierte Metalle, blankes Aluminium und verzinkter Stahl müssen mit einem feinen Schleifvlies (z.B siavlies very fine) unter leichtem Druck angeschliffen werden und mit Sika® Aktivator-205 und einem fusselfreien Tuch gereinigt werden. Anschließend mindestens 15 Minuten ablüften lassen.
Oben nicht genannte Metalluntergründe, wie Kupfer oder Titanzink mit Sika® Aktivator-205 und einem fusselfreien Tuch reinigen. Mindestens 15 Minuten ablüften lassen, dann Sika® Primer-3 N mit einem Pinsel auftragen. Anschließend weitere 30 Minuten (max. 8 Stunden) ablüften lassen.
Auf die saubere Oberfläche von Hart-PVC Sika® Primer-215 mit einem Pinsel auftragen. Anschließend mindestens 30 Minuten (max. 8 Stunden) ablüften lassen.
Saugfähige Untergründe außerhalb der Zulassung
Zur Vorbehandlung von Beton, Porenbeton, Putz, Mörtel, Mauerwerk oder bewittertem Holz auf den sauberen Untergrund Sika® Primer-3 N oder Sika® Primer-115 mit einem Pinsel auftragen. Anschließend mindestens 30 Minuten (max. 8 Stunden) ablüften lassen.
Asphalt (nach EN 13108-1 und EN 13108-6):
Frisch geschnittener oder geschnittener Bestandsasphalt muss eine saubere Oberfläche mit mind. 50% freiliegendem Füllstoffanteil aufweisen und muss mit Sika® Primer-115 geprimert werden.
Bitte beachten: Die oben angeführten Ablüftzeiten gelten bei 23 °C / 50% r.F. Primer sind ausschließlich als Haftvermittler einzusetzen. Sie ersetzen weder die Reinigung der Haftflächen noch sind sie in der Lage, deren Festigkeit zu verbessern. Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Sika® Vorbehandlungstabelle für Kleb- und Dichtstoffe.
WERKZEUGREINIGUNG
Alle Werkzeuge und das Verarbeitungszubehör sind unverzüglich mit Sika® Remover-208 oder Sika® Cleaning Wipes-100 zu reinigen. Ausgehärtete Dichtstoffreste lassen sich nur noch mechanisch entfernen.
Hände/Haut müssen sofort mit geeigneten Reinigungstüchern, z.B. Sika® Cleaning Wipes-100 oder Industriehandreinigern und Wasser gewaschen werden. Keine Lösemittel auf der Haut verwenden!
Zugehörige Produkte
REACH Verordnung zur Beschränkung im Umgang mit monomeren Diisocyanaten
Ab 24. August 2023 ist der Nachweis der erfolgten Schulung zum sicheren Umgang mit diesen Produkten für alle gewerblichen Verarbeiter verpflichtend.
Wo Sie diese Schulung als webbasiertes E-Learning absolvieren können oder welche Produkt-Alternativen es gibt, das können Sie auf unserer REACH-Übersichtsseite nachlesen.
Um eine oder mehrere Schulung/en zu absolvieren, gehen Sie zur externen Trainingsplattform und verwenden den Sika Code*: FEICA_21_C20. Dieser ist unbegrenzt gültig.