Die neueste REACH Verordnung betrifft Polyurethan-Produkte mit einem Gehalt an monomeren Diisocyanaten (MDI) > 0,1 Gew.%.

Auf dieser Seite erklären wir Ihnen die REACH Verordnung auf einfache Weise und zeigen Ihnen, welche Auswirkungen diese Verordnung auf Sie hat und wie Sika Sie bei diesem Thema unterstützt.

Quicklinks

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FAQ zum Thema REACH

Welche Optionen bietet Sika?

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FAQ zum Thema REACH

Was ist REACH?

REACH ist die Regelung der Chemikaliengesetzgebung innerhalb der EU:

R egistration

E valuation, Restriction

A uthorisation of

CH emicals

Was ist der Inhalt von REACH?

REACH regelt - je nach definierter Rolle eines Unternehmens (Hersteller, Importeur, Lieferant, Abnehmer, etc) - die Rechte und Pflichten im Umgang mit Chemikalien.

Eine umfassende Erklärung zu REACH finden Sie auf der Website der ECHA (European Chemicals Agency)

Wann wurde die REACH Verordnung erlassen?

REACH wurde 2006 von der Europäischen Union erlassen und ist seit 1. Juni 2007 in Kraft.

Was ist das Ziel von REACH?

Auf den Punkt gebracht soll die REACH-Verordnung die menschliche Gesundheit und auch die Umwelt schützen. Es sollen sich in Zukunft keine Chemikalien mit unbekanntem Gefährdungspotential mehr auf dem europäischen Markt befinden und sich die Chemikaliensicherheit dadurch wesentlich verbessern.

REACH ermöglicht es Behörden, risikoreiche Stoffe und/oder deren Verwendung am Markt zu beschränken oder zu verbieten.

Damit sollen Anreize zur Substitution besonders gefährlicher Stoffe (SVHCs) geschaffen werden.

Für wen hat diese REACH Verordnung Auswirkungen?

Für Sika als Hersteller

Vorrangig sind dies Kennzeichnungspflicht von gefährlichen Stoffen - sowohl am Etikett also auch im Sicherheitsdatenblatt von Produkten, die in die REACH-Verordnung fallen. Den Hinweis im Sicherheitsdatenblatt finden Sie unter Punkt 2.3 "Sonstige Gefahren".

Schulungspflicht für die Verarbeitung von Produkten, die unter diese REACH Verordnung fallen

Für Händler von Sika Produkten

Schulungspflicht für Mitarbeiter, welche Produkte vorführen, die unter diese REACH Verordnung fallen

Für Anwender von Sika Produkten

Schulungspflicht wenn Produkte verarbeitet werden, die unter diese REACH Verordnung fallen.

Daneben gibt es auch noch weitere Personengruppen, die mit PU-Produkten - welche unter die REACH Verordnung fallen - in Berührung kommen. Das sind z.B. Mitarbeitende der Qualitätssicherung, Angestellte in Prüfstellen & Labors, Lagermitarbeitende, die solche Produkte handeln.

Wie hilft Ihnen Sika weiter?

Wir informieren über Alternativen

Wir führen neue, innovative Produkte ein

Wir stellen aktiv Information und weiterführende Schulungen zur Verfügung

Sika hat sich sehr früh mit dem Thema REACH beschäftigt und diverse Produkte bereits umformuliert, sodass sie nicht mehr unter die REACH Verordnung fallen.

Das beste Beispiel dafür ist die neue Sika Purform® Produktreihe

Weiters hat Sika schon früh mit der Information für Kunden begonnen und proaktiv diverse Online-Schulungen zur neuen REACH Verordnung abgehalten.

Wer muss eine REACH Schulung absolvieren?

Alle Personen, die mit PU-Produkten arbeiten/hantieren, deren Gehalt an monomeren Diisocyanaten* (kurz MDI) den festgelegten Grenzwert von < 0,1 Gew.% überschreiten. Sofern ein Produkt unter die REACH Verordnung fällt, finden Sie im jeweiligen Sicherheitsdatenblatt unter Punkt 2.3 - Sonstige Gefahren, eine entsprechende Angabe. 

*Die monomeren Diisocyanate (MDI) steuern die Aushärtungsreaktion in reaktiven Polyurethanprodukten.

Beispiele:

  • Verarbeiter:innen
  • Qualitätssicherung - sofern reaktive PU-Produkte verarbeitet werden
  • MA von Prüf- und Zertifizierungslabors
  • Außen- und Innendienstmitarbeiter des Handels - sofern sie selbst Vorführungen und/oder Beratungen machen
  • Wartungsmitarbeiter:innen von Pumpen und anderen Applikationsgeräten für reaktive PU-Produkte, z.B. Walzen etc.
  • Lagerist:innen, wenn mit Fässern bzw. Hobbocks mit reaktiven PU-Produkten hantiert wird
Ab wann genau muss ein Nachweis der Schulung erbracht werden?

Ab 24. August 2023 ist der Nachweis der erfolgten Schulung verpflichtend. Weitere Informationen finden in der Verordnung vom 3. August 2020

Welche Möglichkeiten zur Absolvierung der Schulung gibt es?

E-Learnings auf der FEICA-Plattform

Erfahren Sie, wie Sie kostenlose Schulungen/en zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten gemäß REACH-Verordnung absolvieren können. 

 

Vor-Ort/Externe Schulungen oder virtuelle Klasse mit Dritt-Anbietern

Vor-Ort-Schulung durch eine geeignete betriebsinterne Person

Laut Aussendung FCIÖ/WKÖ „Leitfaden für Betrieb, die Diisocyanate verwenden“ vom BMKUEMIT darf die Schulung auch von geeigneten Personen durchgeführt werden, die

  • eine Expertise auf dem Gebiet Sicherheit und Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz haben.
  • ausreichendes chemisches Verständnis im Hinblick auf die Verwendung von Diisocyanaten haben.

 

Das sind:

  • Sicherheitsfachkräfte, Arbeitsmediziner („Präventivfachkräfte“)
  • Geeignete „Sonstige Fachleute“ nach § 82 b) ASchG
  • Personen mit einer Ausbildung die Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit beinhaltet, wie eine Sicherheitsvertrauensperson (SVP)
  • Schulung durch Arbeitgeber (bei notwendigen Kenntnissen), geeignete Arbeitnehmer oder externe Personen
  • Kleinbetriebe bis 50 Arbeitnehmer:innen können in Österreich sicherheitstechnisch und arbeitsmedizinisch durch Präventivkräfte des zuständigen Unfallversicherungsträger betreut werden. z.B. AUVAsicher hat Präventivcenter in jedem Bundesland -> für betreute Betriebe kostenlos

Optionen, um REACH Konformität zu erreichen

Sika bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten, um die eingeschränkte Verwendung von Diisocyanaten einzuhalten. Die aktuellen PU-Produkte werden weiterhin verfügbar sein, erfordern aber eine Schulung und Zertifizierung der Anwender. Diese können Sie über die externe Schulungsplattform absolvieren. Darüber hinaus bietet Sika eine Reihe von Lösungen auf Basis von silanterminierten Polymeren (STP) oder der Purform®-Technologie an, die keine zusätzlichen Maßnahmen für die Anwender erfordern.

Kostenlose REACH Schulung/en absolvieren

Antarctic Heritage Trust and High performance sealant to stop roof from leaking. Joint sealing.

Über den gelben Button können Sie kostenlose Schulung/en zum sicheren Umgang mit Diisocyanaten gemäß REACH Verordnung absolvieren und dort die benötigten Schulungszertifikate bekommen.

Die web-basierten Schulungen sind in unterschiedliche Module aufgeteilt. Auf der Startseite der Plattform sehen Sie die möglichen Anwendungsbereiche.


Mit dem Sika FEICA Code* - der unbegrenzt Gültigkeit hat - können Sie auf der Plattform die Kursmodule 048, 049, 050, 051, 052, 053 und 054 absolvieren. Diese finden Sie im Anwendungsbereich "Klebstoffe und Dichtungsmittel". Diese Module decken die Anwendung der meisten Sika Produkte ab, mit Ausnahme von gespritzen PU-Materialien.

Um eine oder mehrere Schulung/en zu absolvieren, gehen Sie zur externen Trainingsplattform und verwenden den Sika Code*: FEICA_21_C20 

Hinweis:
Zu Beginn des Trainings werden Sie aufgefordert, Ihre Rechnungsadresse anzugeben. Nach Abschluss der Schulung können Sie den Sika Code* eingeben und es entstehen Ihnen keine Kosten.

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