13/10/2020

Am 24. August 2020 ist der Anhang XVII zur Beschränkung von Isocyanaten im Rahmen der Verordnung 1907/2206 betreffend REACH der Europäischen Kommission in Kraft getreten. Laut Verordnung dürfen chemische Produkte, etwa Kleb- & Dichtstoffe, mit einem gesamten monomeren Diisocyanat-Gehalt von mehr als 0,1 Gewichtsprozent in Zukunft nur noch eingesetzt werden, wenn Anwender, die in direkten Kontakt mit dem Material kommen, eine Schulung absolvieren.

Wir möchten betonen, dass dies KEIN Verbot von Produkten mit einem Isocyanatgehalt > 0,1 Gew% bedeutet.

Warum wurde diese Verordnung beschlossen?

Wie bei jeder Chemikalie ist auch der Umgang mit Diisocyanathaltigen Produkten sicher, wenn dieser entsprechend der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und einem fundierten Risikomanagement erfolgt. Zudem ist nachweislich kein Diisocynanat in fertig ausgehärteten Produkten zu finden. Diese befinden sich nur in reaktiven Chemikalien(-gemischen) und reagieren mit anderen Stoffen (Polyolen) zu einem Polyurethanprodukt. In manchen Fällen kann es durch übermäßige Exposition zu allergischen Reaktionen kommen. Wenn eine Person durch den Kontakt bei unsachgemäßem Gebrauch sensibilisiert wird, kann das zu Atembeschwerden (z.B. Asthma) führen. Wenn die Exposition verringert wird, zeigen die allermeisten Personen eine Abnahme der Symptome oder sie genesen vollständig. 

Was bedeutet das für Anwender?

Ab 24. August 2023 muss jeder professionelle Anwender solcher Produkte entsprechend den Anforderungen im Anhang XVII der REACH Verordnung geschult werden. Diese Schulung muss durch einen EHS-Experten persönlich oder in Form eines E-Learnings absolviert werden und schließt mit einer Prüfung und der Vergabe eines bei Bedarf vorzuweisenden Zeugnisses ab, das für fünf Jahre gültig ist.

Der Verband der europäischen Klebstoffhersteller FEICA wird voraussichtlich ab Februar 2022 eine solche Schulung zur Verfügung stellen. Wir werden Sie aktiv darüber informieren, sobald es konkrete Schulungsunterlagen und -institutionen gibt.

Wir sind vorbereitet und beraten Sie gerne!

Wir sind auf die neue Verordnung vorbereitet. Einerseits haben wir Kleb- und Dichtstoffe in unserem Produktportfolio, die im Bereich der ein- und zweikomponentigen elastischen Klebund Dichtstoffe mit Produkten auf chemischer Basis silanterminierter Polymere (STP) nicht dieser Regulierung unterliegen. Diese Produkte haben auch hinsichtlich Mechanik und
Witterungsbeständigkeit Vorteile gegenüber herkömmlicher am Markt verfügbaren MS-Polymeren. 

Andererseits haben wir eine neue, revolutionäre Herstellungstechnologie für Polyurethane entwickelt (PURFORM®), mit der wir elastische einkomponentige Kleb- und Dichtstoffe mit einem Gesamtgehalt unter 0,1% an monomeren Diisocyanaten produzieren können und damit nicht von dieser Verordnung betroffen sind. Diese Produkte werden in den kommenden Jahren auf den Markt gebracht.

Haben Sie noch Fragen?

Gerne beraten wir Sie individuell über vorhandene Ersatzstoffe, unsere PURFORM®-Technologie oder notwendige Schulungen. Wenden Sie sich bei Fragen bitte an Ihren Technischen Verkaufsberater

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Verbandes FEICA, der die europäische Kleb- und Dichtstoffindustrie vertritt. 

Videoaufzeichnung des Online Seminares

Erfahren Sie in der Aufzeichnung, welche Kleb- und Dichtstoffe einer Sicherheitsschulung ab August 2023 bedürfen und welche Alternativen Sika ohne zusätzliche Schulung zur Verfügung stellt.

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